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Blick auf Mainz vom Wiesbadener Rheinufer
Startseite  >  Gibt es einen Grenz- oder Richtwert für die Radonkonzentration?

Gibt es einen Grenz- oder Richtwert für die Radonkonzentration?

Eine gesetzliche Regelung mit einem verbindlichen Grenzwert gibt es in Deutschland zurzeit nicht. Statt dessen empfehlen verschiedene Institutionen Richtwerte für die Radonkonzentration, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen, und oberhalb derer einfache Maßnahmen zur Verringerung der Radonkonzentration ergriffen werden sollten. Die wichtigsten Werte und Institutionen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Tabelle 2: Empfohlene Richtwerte für die Radonkonzentration in Wohnräumen

Radonkonzentration in der Raumluft  Weltgesundheits-
organisation


WHO

Internationale Strahlenschutz-
kommission

ICRP

Deutsche Strahlenschutz-
kommission

SSK

Kommission der Europäischen Union
für zu errichtende Gebäude 100 Bq/m³ - 250 Bq/m³ 200 Bq/m³
für bestehende Gebäude 100 Bq/m³  300 Bq/m³ 250 Bq/m³ 300 Bq/m³

Bei der Festlegung eines Richtwertes steht man vor folgenden Problemen: Es gibt möglicherweise keine Schwelle, unterhalb derer Radon kein Gesundheitsrisiko mehr darstellt. Allerdings kann die Konzentration des natürlichen, allgegenwärtigen Radons nicht auf den Wert Null gesenkt werden. Es bleibt also nur, einen Wert unter Berücksichtigung des Aufwandes und des Nutzens festzulegen. Bei dieser Abwägung kommen verschiedene Institutionen zu unterschiedlichen Bewertungen, die sich in der relativ weiten Spannweite von 100 bis 300 Bq/m³ wiederspiegeln.

Diese Situation ist vergleichbar mit den unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Straßenverkehr in verschiedenen Ländern. Eine 100-prozentige Sicherheit gäbe es nur, wenn sich Autos gar nicht mehr bewegen würden, ihre Geschwindigkeit also Null wäre. Deshalb legt man Geschwindigkeitsgrenzen fest, bei denen man davon ausgeht, dass das Risiko im Verhältnis zu dem erzielten Nutzen noch akzeptabel ist.

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