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Landschaftsaufnahme
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Ökokonto

Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionen von Natur und Landschaft

Anlage eines Feuchtbiotops auf Ackerbrache
Auf sogenannten Ökokonten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionen von Natur und Landschaft (Aufwertungsmaßnahmen) vereinbart, die im Rahmen künftiger Eingriffe in Natur und Landschaft als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) herangezogen werden sollen.

Grundlage der verschiedenen Ökokonto-Regelungen

- Ökokonten in der Bauleitplanung

- Ökokonten in der Eingriffsregelung (mit speziellen Regelungen für den Wald)

sind die Bestimmungen des § 135a (2) Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. des § 11 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und entsprechende Erlasse.

Einmalige maschinelle Entbuschung und dauerhafte Offenhaltung durch BeweidungÖkokontoregelungen ermöglichen der Öffentlichen Hand, Unternehmen und Privatpersonen, im Vorgriff auf künftige Eingriffe in Natur und Landschaft geeignete Kompensationsflächen zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Pflanzungen mit anschließender Pflege) aufzuwerten. Die Suche nach geeigneten Flächen sowie die Auswahl der Aufwertungsmaßnahmen erfolgen auf der Grundlage landespflegerischer Fachplanungen bzw. des landespflegerischen Ziel- und Entwicklungskonzeptes der Landschaftsplanung. Die Einrichtung eines naturschutzrechtlichen Ökokontos setzt Vereinbarungen zwischen dem Träger der Aufwertungsmaßnahme und der unteren Naturschutzbehörde voraus.

Im Zuge späterer Eingriffe in Natur und Landschaft können die ökologisch bzw. optisch aufgewerteten Flächen unter Beachtung funktionaler Gesichtspunkte kompensationspflichtigen Beeinträchtigungen von Boden, Wasser, Klima, Arten- und Biotoppotential bzw. Landschaftsbild/Erlebnispotential zugeordnet und als Ausgleich oder Ersatz für entstandene Beeinträchtigungen angerechnet werden.

Vorteile ergeben sich unter anderem dadurch, dass ohne Zeitdruck ein sinnvolles Kompensationskonzept für die gesamte Gemeindefläche erarbeitet werden und ein vorausschauender frühzeitiger Flächenerwerb häufig zu günstigeren Konditionen erfolgen kann als zum Zeitpunkt der Realisierung eines Vorhabens. Vor allem aber wird der Zeitraum zwischen dem Entstehen der Beeinträchtigungen (Zeitpunkt des Eingriffs) und der Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen erheblich verkürzt.

Ihr Ansprechpartner: Gernot Erbes