Silvesterkracher und Feuerwerk

Pka. Traditionell starten viele Bürger mit Böllern und Raketen in das neue Jahr. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur von Donnerstag, den 29. bis Samstag, den 31. Dezember 2011 verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, geben das Landesamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. einige wichtige Hinweise.

Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Bei Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 liegt die Altersgrenze bei 12 Jahren. Ein Verkauf in Selbstbedienung ist nur dann zulässig, wenn die Feuerwerkskörper in geprüften Verpackungen, also Klarsichtpackungen, angeboten werden und eine Kontrolle durch das Verkaufspersonal sichergestellt ist.

Die eigene Herstellung von Knallkörpern ist grundsätzlich verboten.

Nur die im Handel erhältlichen, als Kategorien 1 und 2 gekennzeichneten Feuerwerkskörper, bieten bei entsprechender Handhabung die Gewähr für einen gefahrlosen Umgang.

Um Unfälle oder unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, sollten trotz guter Stimmung einige Tipps beherzigt werden:

  • Die mitgelieferte Gebrauchsanweisung stets aufmerksam lesen und Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden.
  • Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten.
  • Knallkörper niemals gebündelt abbrennen. Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen; angezündete Knaller sofort wegwerfen.
  • Ausgegangene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden.
  • Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern. Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden.

Es sollte selbstverständlich sein, mit Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereit gestellten Eimer mit Wasser denken. Das Böllern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein Flyer mit weiteren Informationen zum „Verkauf und Aufbewahren von Silvesterfeuerwerk“ ist beim Landesamt sowie bei der Verbraucherzentrale erhältlich.


© Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz