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Leitfaden Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU-Leitfaden)

Modulartig aufgebautes, interaktives System zur Unterstützung klein- und mittelständischer Unternehmen bei der Beseitigung von Mängeln im Umwelt- und Arbeitsschutz

SGU-Logo

Unternehmer sein heißt: Verantwortung tragen und Risiken eingehen.

Wer sich selbständig macht, hat alltäglich eine Vielzahl an Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Tarif- und Arbeitsrecht und natürlich dem Umwelt- und Arbeitsschutzrecht zu beachten. Während es sich größere Unternehmen leisten können, eigene Abteilungen dafür einzurichten oder sich externen Sachverstand einzukaufen, bestehen für Kleinbetriebe diese Möglichkeiten häufig nicht. Doch gerade diese kleinen Betriebe machen 95% aller Unternehmen in Rheinland-Pfalz aus und beschäftigen mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer im Land.

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (seit 18.05.2011 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten) und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (seit 18.05.2011 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie) haben daher zur Förderung der kleinen und mittelständischen Betriebe im Land einen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU)-Leitfaden erstellt.

Mit Checklisten und betriebsspezifischen Beispielen sollen diese Unternehmen unterstützt werden, Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen umfassend zu erkennen und zu beachten. Denn im Vergleich zu den größeren Unternehmen beklagen die Überwachungsbehörden bei den Kleinbetrieben bezogen auf die Beschäftigtenzahl eine doppelt so hohe Zahl an Arbeitsunfällen. Mit dem SGU-Leitfaden wird es den Kleinbetrieben ermöglicht, eigenständig die Einhaltung der wesentlichen Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen zu überprüfen, Schwachstellen und Lücken im Betrieb festzustellen und zu beseitigen. Auch wird der Aufbau eines Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystems ebenso erleichtert wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmern, Arbeitnehmern und Aufsichtsbehörden gefördert wird.

Der Leitfaden zeigt auch Möglichkeiten auf, wie Kosten eingespart werden können, sei es bei Energie, Abfall oder Wasser, sei es durch die Verringerung der Ausfallzeiten der Beschäftigten durch arbeitsbedingte Krankheiten oder Arbeitsunfälle.

Neben den Ministerien haben an der Erarbeitung dieses Leitfadens die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht mitgewirkt. Die Zentrale Expertengruppe Umweltschutz (ZEUS)  hat im Auftrag der genannten Ministerien die Geschäftsführung für die Weiterentwicklung und Verbreitung des SGU-Leitfadens übernommen. Weitere Informationen zum SGU-Leitfaden finden Sie unter  http://www.sgu-leitfaden.de/.