Ausgewählte Themen


Statusbeprobung Bodendauerbeobachtungsflächen Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) beauftragte im Jahr 2008 das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) Bodendauerbeobachtungsflächen auf 16 forstwirtschaftlichen Umweltkontrollflächen, die in ein bereits bestehendes Messnetz der Forschungsanstalt für Waldökologie (FAWF) eingebunden sind, einzurichten.

Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument der langfristigen Überwachung der Veränderungen von Bodenzuständen und Bodenfunktionen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Im Zentrum stehen die folgenden Ziele:

  • Beschreibung des aktuellen Zustandes der Böden
  • langfristige Überwachung der Veränderungen von Böden
  • Ableitung von Prognosen zukünftiger Entwicklungen

Bei den eingerichteten Flächen handelt es sich um Basis-BDF mit dem Zweck der Erfassung von Bodenmerkmalen und deren Veränderung im Rahmen periodischer Erhebungen. Für Rheinland-Pfalz liegt mit der vorliegenden Untersuchung der Startpunkt für das bundesweite Bodendauerbeobachtungsprogramm vor.

Aus emissionsökologischer Sicht repräsentieren die BDF (Bodendauerbeobachtungsflächen) industrieferne Reinluftgebiete, die ausschließlich durch atmosphärische Stoffeinträge beeinflusst sind. Darüber hinaus sind alle Flächen von waldbaulichen Maßnahmen ausgenommen, so dass lokale Effekte der Bodenveränderung und Schadstoffzufuhr weitgehend ausgeschlossen sind.

Im Rahmen der Statusbeprobung wurden mehr als 800 Proben genommen. An Teilkollektiven wurden bodenchemische und bodenphysikalische Parameter untersucht. Darüber hinaus wurden die Konzentrationen anorganischer und organischer Schadstoffe gemessen.

Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse kann dem Projektbericht entnommen werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen BDF sind im Anhang des Berichtes verfügbar. Bericht und Anhang können als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Projektbericht: Statusbeprobung von Bodendauerbeobachtungsflächen in Rheinland-Pfalz (17 MB - Achtung: lange Ladezeiten)

Dokumentation der Messergebnisse der Bodendauerbeobachtungsflächen:

Infoblätter als Arbeitshilfe für Mitarbeiter und Fachgutachter bezüglich  § 12 BBodSchV „ Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden“

Hierzu wurden folgen Infoblätter eingeführt:


© Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz