Luft-Emissionsüberwachung
Bekanntgabe von Messstellen nach §§ 26, 28 BImSchGNach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), TA Luft und verschiedenen Durchführungsverordnungen des BImSchG sind Ermittlungen von Emissionen und Immissionen bzw. Kalibrierung und Funktionsprüfung kontinuierlicher Messeinrichtungen durch eine von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Messstelle durchführen zu lassen.
Für die Bekanntgabe der Messstellen nach §§ 26, 28 BImSchG ist in Rheinland-Pfalz das LUWG zuständig. Die Aufgabe wird vom Referat "Emissionen" wahrgenommen.
Auf Antrag und nach Überprüfung der Bekanntgabevoraussetzungen können die Messstellen für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren bekannt gegeben werden (staatliche Notifikation), anschließend ist für die Wiederbekanntgabe eine erneute Überprüfung erforderlich.
Der mögliche Bekanntgabeumfang richtet sich nach der Kompetenz und Ausstattung der Messstelle.
Die Bekanntgabevoraussetzungen sind in der �Richtlinie für die Bekanntgabe von sachverständigen Stellen im Bereich des Immissionsschutzes� und dem �Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes� (Modul Immissionsschutz) festgelegt:
http://lai.server.de/servlet/is/7147/
Den aktuellen bundeseinheitlichen Antragsformulardatensatz können Sie von der Seite des HLUG in Kassel herunterladen:
http://www.hlug.de/medien/luft/emisskassel/em_ueberw1.htm
Die Bekanntgaben für Rheinland-Pfalz werden in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa veröffentlicht:
http://www.luis-bb.de/resymesa/
Innerhalb des Bekanntgabezeitraums erfolgt eine qualitative Überwachung der Tätigkeit der Messstellen durch Überprüfung von Messplänen, Messberichten, von Messungen vor Ort sowie durch Teilnahme der Stellen an Ringversuchen.
Für die Ergebnisdarstellung bitten wir die im Downloadbereich bereitgestellten Mustermessberichte zu beachten.
Emissionsmessungen
In besonderen Fällen führt Referat 61 Emissionsmessungen im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und den Struktur und Genehmigungsdirektionen durch.



