Entsorgungsfachbetriebe
Abfallwirtschaftlich tätige Betriebe können durch Erwerb des Zertifikates "Entsorgungsfachbetrieb" dokumentieren, dass sie bei der Entsorgung von Abfällen einen durch die
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorgegebenen Mindeststandard einhalten.
Zertifizierbare Tätigkeiten sind das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und Makeln mit und Vermitteln von Abfällen.
Mit der Zertifizierung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten sind Erleichterungen im Nachweisverfahren verbunden, und Genehmigungen für Transport und Vermittlungsgeschäfte sind dann ggf. nicht erforderlich.
Die Zertifizierung umfasst eine jährliche Überwachung u.a. von Anlagen, der Dokumentation, des Versicherungsschutzes sowie der Zuverlässigkeit und Fachkunde des leitenden Personals durch unabhängige Sachverständige einer Zertifizierungsorganisation.
Zur Erlangung des Zertifikats kann der Betrieb einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abschließen oder Mitglied einer Entsorgergemeinschaft werden.
Im Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat sind u.a. für jede Betriebsstätte die zertifizierten Tätigkeiten und Abfallarten aufzuführen sowie die maximale Gültigkeit anzugeben.
Das LUWG prüft unter anderem, ob die rechtlichen Vorgaben im Zertifizierungsverfahren eingehalten werden (u.a. Zustimmung zu Überwachungsverträgen, Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, Zentrale Stelle im Benehmensverfahren für Rheinland-Pfalz). Im Rahmen des Datenaustauschs der Behörden erstellen wir regelmäßig Listen der zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe.


