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02.04.2012 | Lärmkartierung; 2. Stufe in Rheinland-Pfalz:

Landesamt ist zentraler Ansprechpartner der Kommunen

Seit Ende des Jahres 2011 ist das Landesamt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten mit wichtigen koordinierenden Aufgaben bei der Durchführung der Umgebungslärmrichtlinie beauftragt. Es geht dabei darum, die von Verkehrsemissionen stark belästigten Anwohner zu erfassen und in einem öffentlichen Prozess Minderungsmöglichkeiten durch eine sogenannte "Lärmaktionsplanung" zu diskutieren.

Ausschnitt einer Lärmkarte der Autobahn A60 im Bereich Ingelheim: Die farbigen Isophonenbänder stellen die verschiedenen Pegelklassen zwischen 55 und 75 dB(A) in 5 dB-Schritten LDEN (nach Tageszeit gewichteter Tag-Abend-Nacht-Mittelwert) dar. Pegelbereiche unter 55 dB(A) werden durch das braune Isophonenband wiedergegeben, über 75 dB(A) durch türkis. Die Gebäudeumrisse sind blau dargestellt, hellgrüne Linien kennzeichnen die berücksichtigten Lärmschutzwände.
Zentrale Aufgaben unseres Hauses sind:

- die Koordinierung der Lärmkartierung zur Unterstützung der rechtlich zuständigen Kommunen durch das Angebot, die Kartierung großflächig zentral durchzuführen,

- die Annahme von fertiggestellten Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie die Weiterleitung an das Bundesumweltministerium,

- die Veröffentlichung von Lärmkarten sowie

- die Beratung von Städten und Gemeinden hinsichtlich der Lärmaktionsplanung, beispielsweise durch Klärung von Zweifelsfragen.

Sie erreichen die Ansprechpartner im LUWG über die E-Mailadresse laermkartierung@luwg.rlp.de.

In Kürze werden hier weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Rheinland-Pfalz eingestellt werden. Die Ergebnisse der zentralen Lärmkartierung 2007 (1.Stufe) unter Federführung des damaligen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sind unter http://laermkartierung.rlp.de/ veröffentlicht.