Landesamt ist zentraler Ansprechpartner der Kommunen
Seit Ende des Jahres 2011 ist das Landesamt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten mit wichtigen koordinierenden Aufgaben bei der Durchführung der Umgebungslärmrichtlinie beauftragt. Es geht dabei darum, die von Verkehrsemissionen stark belästigten Anwohner zu erfassen und in einem öffentlichen Prozess Minderungsmöglichkeiten durch eine sogenannte "Lärmaktionsplanung" zu diskutieren.- die Koordinierung der Lärmkartierung zur Unterstützung der rechtlich zuständigen Kommunen durch das Angebot, die Kartierung großflächig zentral durchzuführen,
- die Annahme von fertiggestellten Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie die Weiterleitung an das Bundesumweltministerium,
- die Veröffentlichung von Lärmkarten sowie
- die Beratung von Städten und Gemeinden hinsichtlich der Lärmaktionsplanung, beispielsweise durch Klärung von Zweifelsfragen.
Sie erreichen die Ansprechpartner im LUWG über die E-Mailadresse laermkartierung@luwg.rlp.de.
In Kürze werden hier weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Rheinland-Pfalz eingestellt werden. Die Ergebnisse der zentralen Lärmkartierung 2007 (1.Stufe) unter Federführung des damaligen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sind unter http://laermkartierung.rlp.de/ veröffentlicht.



