Offenlegung des Entwurfs der Anpassung des Luftreinhalteplans Mainz
Fortschreibung 2011-2015, in Bezug auf PM10-Feinstaub
Aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von 35 zulässigen Überschreitungstagen von 50 µg/m3 für den Tagesmittelwert von PM10-Feinstaub im Jahr 2011 muss der Luftreinhalteplan für Mainz, Fortschreibung 2011-2015, angepasst werden.
Der Entwurf der Anpassung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird (gemäß § 47 Abs. 5 BImSchG zur Beteiligung der Öffentlichkeit) durch Auslage bekannt gemacht.
Sofern hierzu Anregungen, Hinweise oder Einwendungen bestehen, können diese schriftlich und mit Begründung unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift bis spätestens 14. September 2012 beim Umweltamt der Stadt Mainz, Geschwister-Scholl-Straße 4, 55131 Mainz vorgebracht oder im Stadthaus bei der oben genannten Stelle abgegeben werden.
Die Eingaben werden bei der weiteren Bearbeitung des Luftreinhalteplans geprüft und - soweit zielführend - berücksichtigt.


