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Landschaftsaufnahme
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Arten- und Biotopschutz


Ein sehr seltenes Liliengewächs: Die Wiesen-Schwertlilie (Iris spuria)Der Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen stellt eine komplexe Aufgabe dar. Ziel der Bemühungen ist der Erhalt der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten selbst, aber auch der Vielzahl der unterschiedlichen Arten insgesamt. Dabei steht der Schutz der Lebensgemeinschaften und der Lebensräume der Arten im Vordergrund. Dies kann auch Ausschnitte von Landschaften betreffen. All diese Elemente sind Teil der biologischen Vielfalt unserer natürlichen Umgebung.

Um die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv einsetzen zu können, erheben wir aktuelle Vorkommen der verschiedenen Arten und Lebensräume und bewerten deren Zustand. Hieraus leiten wir erforderliche Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen ab, zu deren Umsetzung wir methodische Hilfen entwickeln und Begleitung anbieten.

Als Fachbehörde befinden wir uns dabei an der Schnittstelle zwischen Praxis, Wissenschaft und den ehrenamtlich Aktiven. Diesen Akteuren des Naturschutzes und den Landnutzern unserer Kulturlandschaft bereiten wir die notwendigen Daten und Ergebnisse auf und stellen sie praxisnah zur Verfügung. Darüber hinaus tragen wir zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen und zur Weiterentwicklung fachlicher Standards bei.

Zu den wesentlichen Instrumentarien und Aufgabenbereichen des Artenschutz gehören:

  • Extensiv genutzte Flachlandmähwiese im AltbachtalArtenschutzprojekte
  • Artenhilfsprogramme
  • Anthropogene Wirkungen auf Arten
  • Rote Listen
  • Natura 2000 (FFH/VSG)
  • Naturschutzgroßprojekte
  • Schutzgebiete und -objekte
  • Geschützte Biotoptypen
  • Biotopkartierung
  • Biotopverbund
  • Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Biotopbetreuung
  • PAULa-Beratung

Artenschutz als artenbezogener Teil des Naturschutzes

Generelle Aufgabe des Artenschutzes (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz) ist, wie oben bereits erläutert, der Erhalt einer größtmöglichen Vielzahl der unterschiedlichen Arten insgesamt und der genetischen Vielfalt innerhalb der einzelnen Arten, aber auch ihr Erhalt aufgrund des Eigenwertes der Flora und Fauna als Mitgeschöpfe sowie in ihrer Bedeutung als eine wesentliche Lebensgrundlage des Menschen. Die Verpflichtung zu dieser Aufgabe ist in verschiedenen Gesetzen und internationalen Übereinkommen festgeschrieben, insbesondere in der Biodiversitäts-Konvention von Rio (1992).

Verbindlichkeit entfalten vor allem die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU mit ihren Anhängen, ferner die EU-Vogelschutzrichtlinie sowie die Artenschutzregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die für eine Auswahl besonderer Arten einen strengen Schutz vorschreiben.

Vom Aussterben bedrohter Schmetterling: Der Apollofalter (Parnassius apollo)Kenntnisse über die Bestandssituation der verschiedenen Arten sind eine wesentliche Grundlage für das Naturschutzhandeln:

  • Reichen die getroffenen Maßnahmen aus, um besonders gefährdete Spezies, aber auch die Gesamtheit der Arten zu erhalten?
  • Für welche Arten sind Schutzmaßnahmen besonders vordringlich?

Entsprechende Untersuchungen (Monitoring) sind notwendig, um den gerade in der Habitatrichtlinie verankerten Berichtspflichten nachkommen zu können. Eine Datenbank, die die so gewonnenen Informationen zentral verwalten wird, ist im Aufbau begriffen. Für eine nachhaltige Sicherung und Förderung der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten spricht eine Reihe weiterer wichtiger Aspekte:

  • Genpool für Züchtungszwecke (Kultur- und Zierpflanzen, Nutz- und Haustiere, Nahrungs- bzw. Lebensmittelproduktion)
  • Potential für Heilmittel und -verfahren
  • Optische und funktionale Bereicherung der Umwelt durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Formen und Farben
  • Verhaltensweisen der Tier- und Pflanzenwelt (bedeutsam für Naturerleben, Erholung, sinnliche Inspiration, Ästhetik, Kunst)
  • Biologische Vielfalt (wichtig für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts)