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Kontrolle von Frachtgut durch die Gewerbeaufsicht
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Emissionshandel, Luftreinhaltung

Der Emissionshandel stellt eine wichtige und zentrale Aufgabe im Bereich des Klimaschutzes dar. Hier nimmt das Referat Koordinierungsaufgaben für Rheinland-Pfalz und die Zusammenarbeit mit der Emissionshandelsstelle des Bundes (DEHSt) beim Umweltbundesamt wahr.

Blick auf Schornsteine mit  Dampfwolke und Abgasreinigung ; Copyright: BMU / Christoph Edelhoff
Ziel der Luftreinhaltung ist das Erreichen einer Luftqualität, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Die Luftqualität wird maßgeblich beeinflusst durch Schadstoffemissionen aus Industrie, Haushalten und Verkehr.

Grundlegende Voraussetzung für die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ist die Kenntnis der Schadstoffemissionen in die Luft. Die Erfassung der Schadstoffemissionen in einer Datenbank, dem „Emissionskataster“ ist der Ausgangspunkt zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben und sonstiger umweltpolitischer Erfordernisse, beispielsweise:

- Ermittlung der Verursacher von Luftverunreinigungen,

- Ableitung von Maßnahmenplänen nach §47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),

- Erfolgskontrolle bei umgesetzten Maßnahmen.

Im Emissionskataster für Industriebetriebe sind die Daten und Emissionen der Betriebe mit genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV) erfasst. Diese sind verpflichtet, für das jeweilige Bezugsjahr eine Emissionserklärung abzugeben (11. BImSchV).

Seit einigen Jahren besteht eine zusätzliche Verpflichtung zur Abgabe eines standortumfassenden Emissionsberichts für bestimmte Anlagentypen, wenn diese schadstoffspezifische Emissionsschwellenwerte überschreiten. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters, die durch die PRTR-Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.

Zusätzlich besteht die Verpflichtung zur Abgabe von speziellen Emissionsberichten für Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) sowie für die Anlagen, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen.

Das Referat 21 "Emissionshandel, Luftreinhaltung , Koordinationsaufgaben Gewerbeaufsicht" koordiniert zentral für das Land Rheinland-Pfalz das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-online.

Dies betrifft:

  • die Abgabe von Emissionserklärungen (11.BImSchV),
  • die Abgabe der Emissionsberichte für das Europäische Schadstoffemissionsregister (PRTR),
  • die Abgabe von Emissionsberichten gemäß der Großfeuerungsanlagenverordnung (13.BImSchV).

Darstellung der Luftqualität in einer RasterkarteDafür stellt das zuständige Fachreferat des Landesamtes die für die Berichtsabgabe erforderlichen Stammdaten sowie die Daten des vorhergehenden Emissionsberichts in BUBE-online ein. Zusätzlich pflegt das Referat die Referenzlisten und die Nutzerverwaltung für Rheinland-Pfalz.

Das Landesamt unterstützt die Gewerbeaufsicht in vielen Bereichen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Koordination der landesweiten Programmarbeit sowie die Pflege und ständige Aktualisierung der Vorschriftensammlung, des Revisionshandbuches und des Musterbuches der Gewerbeaufsicht. Hinzu kommt die fachliche Betreuung der Anwendersoftware AIS-I der Gewerbeaufsicht für den Bereich Immissionsschutz sowie der hierfür als Nachfolgeanwendung vorgesehenen Software LIS-A.