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Blick auf Mainz vom Wiesbadener Rheinufer
Startseite  >  Aktuell  >  Archiv  >  Hochwassermeldedienst feiert 25jähriges Bestehen

Hochwassermeldedienst feiert 25jähriges Bestehen

Pka. Der Hochwassermeldedienst ist für die Anwohner des Rheins und seiner zahlreichen Nebenflüsse eine unverzichtbare Informationsquelle, wenn das Wasser wieder einmal steigt. Ohne die obligatorischen Meldungen wäre eine wirkungsvolle Vorsorge für die Menschen in den betroffenen Gebieten nicht möglich. Vor ziemlich genau 25 Jahren hat der Hochwassermeldedienst in Rheinland-Pfalz seinen Dienst aufgenommen.

Dienstgebäude der Wasserschifffahrtsdirektion Südwest in Mainz
Das Hochwassergeschehen zu Beginn dieses Jahres hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierender Hochwassermeldedienst ist, damit die erforderlichen Maßnahmen vor Ort frühzeitig ergriffen werden. Der Meldedienst ist ein bedeutendes Element der Hochwasservorsorge im Hochwasserschutzkonzept des Landes. „Die Leistungen sind dabei stetig verbessert worden, damit den betroffenen Anrainern möglichst viel Zeit bleibt, um zwischen dem Anlaufen eines Hochwassers und dem Eintritt der kritischen Hochwasserstände Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen “, bilanzierte Umweltministerin Margit Conrad, anlässlich der kleinen Feierstunde im Hochwassermeldezentrum bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest am Mainzer Lerchenberg. Dessen Präsident Heinz-Josef Joeris lobte indes die gute Zusammenarbeit seiner Bundesbehörde mit dem Land und den Kommunen. In der nahen Zukunft würden nochmals zwei Millionen Euro in die Pegelmodernisierung gesteckt werden, überbrachte er die gute Kunde. Der Oberbürgermeister der Stadt Andernach, Achim Hütten, gleichzeitig Vorsitzender der Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. überbrachte die Glückwünsche stellvertretend für die Gemeinden, Städte und Bürgerinitiativen am Mittel- und Niederrhein und dankte für das große Engagement beim staatlichen Hochwasserschutz.

während der Pressekonferenz1986 hat die  Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes und zusammen mit der  Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Hochwassermeldedienst für die größeren Flüsse in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Nach dem großen Rheinhochwasser 1988 wurde der Dienst zunächst bis Köln und 1993/1995 auf die gesamte deutsche Rheinstrecke ausgedehnt. Für das Moselgebiet bestehen Verwaltungsabkommen mit Frankreich und Luxemburg. Mit den Bundesländern Hessen, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat Rheinland-Pfalz eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

Damit sich auch die Kommunen an den kleineren Flüssen und Bächen in Rheinland-Pfalz besser auf Hochwasser vorbereiten können, wird seit Oktober 2008 der herkömmliche „pegelbezogene“ Hochwassermeldedienst für den Rhein, die Mosel, Sauer, Saar, Nahe, Glan, Lahn und Sieg durch eine regionsbezogene Hochwasserfrühwarnung ergänzt. Standen zuvor bei Hochwasser in kleineren Einzugsgebieten nur die Unwetter- und Starkregenwarnungen der meteorologischen Dienste zur Verfügung, berücksichtigt die Hochwasserfrühwarnung darüber hinaus auch die Speicherfähigkeit der Böden, die aktuellen Abflüsse sowie weitere Komponenten des Wasserhaushalts. Die Ergebnisse werden in Warnklassen farblich dargestellt und sind auf die einzelnen Land- bzw. Stadtkreise bezogen. Diese Hochwasserfrühwarnungen werden täglich mindestens zweimal aktualisiert und im Internet auf den Seiten des Hochwassermeldedienstes (www.hochwasser-rlp.de) veröffentlicht. Diese Aufgabe kommt dem Landesamt zu, das in seinem Hause im Bedarfsfall zusätzlich eine kleine „Hochwassermeldezentrale“ betreibt.

Blick ins HochwassermeldezentrumDer Meldedienst ist ein Element des integrierten Hochwasserschutzkonzeptes des Landes, das seit Anfang der 1990er Jahre besteht. Es bezieht neben der Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche und dem technischen Hochwasserschutz durch sichere Deiche, Rückhalteräume und örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen die Hochwasservorsorge zur Vermeidung von Schäden und zur Stärkung der Eigenvorsorge mit ein. Es geht alleine am Oberrhein um die Sicherheit von 700.000 Menschen und den Schutz von Vermögenswerten von bis zu 13 Milliarden Euro.