Häufig gestellte Fragen
- Frage 2 Warum werden diese Informationen bereitgestellt?
- Frage 3 Welche Kosten fallen für die gewünschten Daten an?
- Frage 4 Kann ich die vorhandenen Daten weiterverwerten?
- Frage 5 Sind alle Aufgabengebiete des Landesamtes in diesem Bereich vertreten?
- Frage 6 Sind alle Daten auf dieser Homepage des Landesamtes zu finden?
- Frage 7 Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen?
Antwort 1
Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über
- den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen,
- Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken,
- Maßnahmen oder Tätigkeiten, die
a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder
b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken zu den Maßnahmen nach den Buchstaben a und b gehören auch politische Konzepte, Rechts- undVerwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme, - Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts,
- Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und
- den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1, von Faktoren im Sinne der Nummer 2 oder von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.
(§ 2 Abs. 3 Landes-Umweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz - LUIG -)
Antwort 2:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 LUIG i. V. m. § 1 LUIG hat das Landesamt Umweltinformationen zur Verfügung zu stellen und den Zugang auf die Daten für alle Personen zu gewährleisten. Diese Aufgabe setzt das Landesamt unter anderem durch die Einrichtung des Bereiches "Umweltinformationen" auf seiner Internetseite um.
Antwort 3:
Alle online zur Verfügung gestellten Daten sind kostenlos. Für die Versendung von Druckerzeugnissen können Versandkosten sowie Schutzgebühren anfallen; diese werden im Internet ausgewiesen.
Antwort 4:
Die Daten unterliegen dem Urheberschutz. Eine weitere Verwendung ist nur entsprechend den vor dem Download bestätigten Nutzungsbedingungen möglich.
Antwort 5:
Das Landesamt nimmt neben dem Umweltschutz auch noch Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wahr. Informationen aus diesen Bereichen sind nicht im Sektor "Umweltinformationen" enthalten.
Antwort 6:
Das Landesamt stellt seine Informationen nicht nur auf dieser Homepage zur Verfügung sondern ist noch an vielen weiteren Internetseiten im stärkeren Umfang beteiligt. Auf Umweltinformationen aus diesen Seiten wird verlinkt. Somit vereinfacht der Bereich "Umweltinformationen" das Auffinden umweltrelevanter Daten von anderen Internetseiten des Landesamtes.
Antwort 7:
Dokumente enthalten grundsätzlich eine Autorenangabe bzw. ein Impressum. Die darin angegebenen Personen stehen für Rückfragen zur Verfügung.

