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Ab welcher Radonkonzentration sollte ich Maßnahmen ergreifen?

Für Radon wurde eine krebserregende Wirkung zweifelsfrei nachgewiesen. Zur Zeit gibt es in Deutschland keine verbindliche Regelung für eine Begrenzung der Radonkonzentration in der Raumluft von Gebäuden. Es liegt daher in Ihrer eigenen Verantwortung, entsprechende Maßnahmen zur Senkung eines Gesundheitsrisikos durch Radon zu ergreifen. Sie sollten die Radonkonzentration in Ihren Aufenthaltsräumen niedrig halten. Als Richtschnur für mögliche Maßnahmen mögen Ihnen die folgenden Empfehlungen dienen:

  • Oberhalb einer Radonkonzentration von 200 Bq/m³ in Ihren Aufenthaltsräumen empfehlen wir Ihnen, einfache Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration durchzuführen.
  • Ab einer Radonkonzentration von 1000 Bq/m³ empfehlen wir Ihnen, besondere Maßnahmen durchzuführen. Es ist ratsam, für diese Maßnahmen fachmännischen Rat einzuholen.
  • Sollten Sie ein neues Haus bauen wollen, empfehlen wir Ihnen, ab einer Radonkonzentration in der Bodenluft von mehr als 100 000 Bq/m³ besondere Maßnahmen beim Bau vorzusehen.

Auch unterhalb einer Raumluftkonzentration von 200 Bq/m³ kann ein Gesundheitsschaden durch Radon nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. In vielen Fällen können Sie die Radonkonzentration durch einfache und preiswerte Maßnahmen weiter senken.

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