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Historische Entwicklung

Geschichte des Gewerbearztes in Rheinland-Pfalz von 1905 bis heute

Unter modernem Arbeitsschutz verstehen wir alle rechtlichen, organisatorischen, technischen und medizinischen Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die körperliche und geistige Gesundheit des arbeitenden Menschen zu sichern. Arbeitsschutz ist nicht nur die Abwehr von Gefahren, Schäden, Belästigungen und vermeidbaren Belastungen, sondern auch die Schaffung menschengerechter Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen.

Mit der Industrialisierung in Deutschland im 19. Jahrhundert nahmen die arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu. Das Problem, diese zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen, konnte von der vor gut 150 Jahren gegründeten Gewerbeaufsicht nicht gelöst werden. Anfang des 20. Jahrhunderts kam aus dem Bereich der niedergelassenen Ärzte, die besondere Erkrankungen bei bestimmten Berufsgruppen als Folge der Erwerbsarbeit beobachteten die Forderung, Ärzte in die Gewerbeaufsicht zu bringen.

Als erstes deutsches Land hatte Baden 1905/1906 offiziell einen Arzt bei der Gewerbeaufsicht als Fabrikinspektor eingestellt. Es war dies Dr. Friedrich Holtzmann. Er war zunächst mit eigenem Dienstbezirk beim badischen Gewerbeaufsichtsamt tätig und hatte alle formalen und technischen Dienstaufgaben zu übernehmen. Nach einigen Jahren wurde er allerdings wie später andere Gewerbeärzte nur noch mit fachärztlichen Fragen und Untersuchungen beschäftigt.


Bekannt in Rheinland-Pfalz hingegen war der zum Jahre 1909 erstmals von der bayrischen Regierung eingestellte Landesgewerbearzt für ganz Bayern einschließlich der Rheinpfalz (gehörte damals zu Bayern), Prof. Dr. Franz Koelsch. Seine persönlichen und wissenschaftlichen Erfahrungen wurden in etwa 350 Veröffentlichungen und seinen weitverbreiteten Recherchen niedergelegt.
Die Landesgewerbeärzte waren eine hochaktive Schaltzentrale der Arbeitsmedizin in der Weimarer Republik, in der sich klinisches und praktisches Wissen traf, in der Berichte von staatlichen Behörden mit denen von niedergelassenen Ärzten, aber auch von Berufsgenossenschaften und den Arbeitnehmern selbst zusammenliefen. Die Landesgewerbeärzte waren wesentlich an der Ausdehnung der Unfallversicherung auf bestimmte berufsbedingte Erkrankungen beteiligt, was sich in Gestalt der Berufskrankheitenverordnung niederschlug.


Seit 1936 sind durch eine Änderung der Berufskrankheitenverordnung die Gewerbeärzte bei der Anerkennung von Berufskrankheiten beteiligt.

In Rheinland-Pfalz sind mittlerweile vier Gewerbeärzte tätig, die im Landesamt ihren Sitz haben. Sie sind für den staatlichen medizinischen Arbeitsschutz zuständig und beraten Bürger, Behörden und Betriebe. Sie arbeiten in erster Linie mit der Gewerbeaufsicht und den zuständigen Ministerien und Institutionen zusammen. Zu den Hauptaufgaben gehören

  • die Mitwirkung an Berufskrankheitenverfahren
  • die Durchführung von Betriebsrevisionen aller Art zusammen mit der Gewerbeaufsicht
  • die Beratung der Gewerbeaufsicht zu allen einschlägigen medizinischen Problemen
  • die Mitwirkung bei der Umsetzung verschiedener Arbeitsschutzvorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Biostoffverordnung, dem Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz.