Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder § 6 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch-Gesetzliche Unfallversicherung vom 7. August 1996) begründenden Tätigkeit erleiden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten als Berufskrankheit zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Die
Liste der Berufskrankheiten findet sich in der Anlage zur
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung vom 11. Juni 2009.
Der Staatliche Gewerbearzt wirkt aufgrund gesetzlicher Regelungen (BKV) am Berufskrankheiten-Verfahren mit. Alle BK-Anzeigen aus Rheinland-Pfalz gehen nachrichtlich hier ein. Er hat im Rahmen des BK-Verfahrens die Möglichkeit, Beweiserhebungen zu fordern oder ein ärztliches Zusammenhangsgutachten zu erstellen.


