Aufgaben der Referatsgruppe Naturschutz
Aufgabenspektrum unserer ReferatsgruppeWir erheben ökologische Grundlagendaten, bereiten sie EDV-gerecht auf und stellen sie anderen Behörden, Planern und selbstverständlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Zu nennen ist hier insbesondere die Biotopkartierung. Unsere Landschaft wird durch vielfältige Biotoptypen geprägt. Viele von ihnen sind von besonderer ökologischer Bedeutung, einige sogar gesetzlich geschützt. Im Rahmen der Biotopkartierung werden sie im Gelände erfasst, in Karten eingetragen und durch eine Beschreibung charakterisiert. Zusammen mit anderen Grundlagendaten bildet die Biotopkartierung eine unverzichtbare Grundlage für alle möglichen Fachplanungen, unter anderem unsere Planung vernetzter Biotopsysteme, die eine Verbindung der Biotope im regionalen Maßstab zum Ziel hat.
Die Biotopkartierung und die Planung vernetzter Biotopsysteme waren unverzichtbare Grundlagen für die Ausweisung des von der Europäischen Union angestrebten kohärenten ökologischen Netzes Natura 2000, das von den Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten gebildet wird. Bei der Ausweisung dieser Gebiete war uns auch unsere Datenbank der Schutzgebiete und -objekte sehr hilfreich, die alle wesentlichen Daten der ausgewiesenen und geplanten Schutzgebiete umfasst.
Um die für die ausgewiesenen Schutzgebiete angestrebten Ziele auch zu erreichen, werden eventuell notwendige Abweichungen von der aktuellen Nutzung der Flächen vor allem mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes zu erreichen versucht. Der Vertragsnaturschutz und die Biotopbetreuung sind die beiden uns hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente. In jedem Kreis stehen hierfür die vom Land beauftragten
Beraterinnen und Berater im Vertragsnaturschutz und der Biotopbetreuung als Ansprechpartner für Bürger und Verwaltung bereit. Sie erläutern die naturschutzfachlichen Ziele, organisieren die notwendigen Maßnahmen vor Ort und beobachten, ob sich die betreuten Flächen wunschgemäß entwickeln.
In manchen Fällen reichen gebietsbezogene Maßnahmen alleine jedoch nicht zur Bestandserhaltung oder Vergrößerung der Populationen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aus. Dann muss mit gezielten Artenschutzprojekten oder Artenhilfsprogrammen versucht werden, diese Ziele zu erreichen. Umgesetzt werden diese Planungen häufig durch freiwillige Maßnahmen, in einzelnen Fällen auch auf dem Wege des Sponsoring, durch ehrenamtlich tätige Mitglieder von Verbänden oder aber wiederum auf dem Wege vertraglicher Regelungen mit den Eigentümern oder Nutzern der betroffenen Flächen.
Besonders interessant ist die vor einigen Jahren geschaffene Möglichkeit der vorsorgenden Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten auf einzelnen Flächen zur "Auffüllung" des eigenen Ökokontos. Die Anwendung der Ökokonto-Regelung ermöglicht es, im Vorgriff auf zukünftige Eingriffe in den Naturhaushalt Flächen für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten. Für die Bearbeitung aller Arten von Eingriffen in Natur und Landschaft und die Führung von Ökokonten haben wir die Hinweise zum Erfolg der Eingriffsregelung (HVE) erarbeitet. Die
Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) aus dem Jahr 1998 sind in rechtlicher Hinsicht durch die Bestimmungen des
Landesnaturschutzgesetzes vom 28. September 2005 und die
Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 19. Dezember 2006 überholt. Für die fachliche Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft können sie jedoch nach wie vor herangezogen werden.
Stärker auf den besiedelten Bereich bezogen ist ein anderer Aufgabenschwerpunkt der Referatsgruppe: die Unterstützung der Landesregierung bei ihren Bemühungen für ein kinderfreundliches Rheinland-Pfalz. Wesentliche fachliche Hinweise von uns sind dabei in verschiedene Publikationen zur kinderfreundlichen Umwelt eingeflossen. In zahlreichen Modellprojekten beraten wir die Kommunen bei der Umgestaltung konventioneller Spielplätze oder der Neueinrichtung naturnaher Spielräume. Das erste Modellprojekt dieser Art in Rheinland-Pfalz, das "Paradies" in Oppenheim, hat sich dabei als im wahrsten Sinne des Wortes "naheliegendes" Anschauungsobjekt bestens bewährt.
Mit dieser Darstellung ist natürlich nur ein kleiner Teil der Aufgaben der Referatsgruppe umrissen. Die Erhebung ökologischer Grundlagendaten, die EDV-gerechte Aufbereitung und Bewertung der Daten, ihre Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung in eigenen Fachplanungen stellt nur einen, wenn auch großen Teil der Aufgaben dar. Hinzu kommt die Beratung der Behörden, vor allem der Naturschutzbehörden, durch Gutachten und Stellungnahmen und die Information der Öffentlichkeit. Koordinierende und gestaltende Arbeiten runden das Aufgabenspektrum ab. Kurz: die Referatsgruppe ist Dienstleister, Gutachter und fachlicher Berater zugleich.
Ihr Ansprechpartner: Gernot Erbes


