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Landschaftsaufnahme
Startseite  >  Aufgaben  >  Naturschutz  >  Arten- und Biotopschutz  >  Schutzgebiete und -objekte

Schutzgebiete und -objekte

Schutzgebiete und -objekte sind besondere Landschaftsräume oder Einzelelemente der Landschaft.

Durch ihren Schutz soll die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft erhalten und entwickelt werden. Neben dem Schutz der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume haben sie durch ihre Schönheit und Eigenart auch eine hohe Bedeutung für die naturnahe Erholung.

Im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) sind mehrere Schutzkategorien mit jeweils eigener Zielsetzung definiert:

§ 17 Naturschutzgebiete (NSG, i.d.R. kleine bis mittelgroße Gebiete) A B
§ 18 Nationalparke (NPA, i.d.R. sehr große Gebiete, noch kein Gebiet in Rheinland-Pfalz) N B
§ 19 Biosphärenreservate (BR, i.d.R. sehr große Gebiete, ein Gebiet in Rheinland-Pfalz) N E
§ 20 Landschaftsschutzgebiete (LSG, Gebiete unterschiedlicher Größe) N R
§ 21 Naturparke (NP, i.d.R. sehr große Gebiete) N B
§ 22 Naturdenkmale (ND, i.d.R. kleine Einzelobjekte) A R
§ 23 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB, i.d.R. kleine Flächen oder Objekte) N R
§ 25 Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete unterschiedlicher Größe) A E
§ 28 pauschal geschützte Biotope A B

Erläuterungen:

vorrangiger Schutzzweck:
A = Arten- und Biotopschutz bzw. Schutz geologischer Erscheinungen
N = Landschaftsschutz bzw. Naturerleben

Anlass der Unterschutzstellung:
R = vorrangig regional oder örtlich
B = bundes- oder landesweit
E = europaweit

Blick über das Gemündener Maar als Teil des Naturschutzgebietes "Dauner Maare"Die meisten Schutzgebiete und -objekte werden von den Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Natura 2000-Gebiete und die pauschal geschützten Biotope stehen per Gesetz direkt unter Schutz. Biosphärenreservate und Natura 2000-Gebiete bedürfen darüber hinaus der Anerkennung durch europäische Gremien.

Weitere Flächen und Gebiete gleicher Bedeutung
Neben den geschützten Gebieten und Objekten gibt es zahlreiche weitere schutzwürdige Flächen und Landschaftsräume, die z.B. die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllen. Diese Gebiete werden in unseren Fachplanungen wie ausgewiesene Naturschutzgebiete behandelt. Für viele Naturschutzgebiete und weitere schutzwürdige Flächen gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan, in einigen auch ein NSG-Album.


Ihre Ansprechpartner:

für Naturschutzgebiete: Regina Horn
für Naturschutz-Großgebiete: Ulrich Jäger
für FFH-Gebiete: Dr. Michael Altmoos
für EU-Vogelschutzgebiete: Ludwig Simon