Zielfestlegung und Maßnahmenvorschläge
Die Zielbestimmung der PEP ist am naturschutzfachlichen Bedarf orientiert, nicht an den wechselhaften Voraussetzungen der Realisierbarkeit vor Ort. Die Einbeziehung der Realisierungsmöglichkeiten von vornherein unter rechtlichen, personellen, finanziellen und organisatorischen Bedingungen würde zu einer verengten, nur kurzfristigen Planaussage führen, einschließlich aller negativen Konsequenzen für den Arten- und Biotopschutz und der Notwendigkeit zur ständigen Erneuerung der Planung. Eine Planerneuerung wird dagegen unter den zuvor genannten Vorgaben nur dann notwendig, wenn sich die fachlichen Anforderungen grundsätzlich ändern. Die Umsetzung vor Ort wird im Rahmen der Biotopbetreuung direkt mit den Beteiligten abgestimmt und ggf. den derzeitigen Möglichkeiten angepasst, wobei die Zielvorgaben der PEP als Grundlage dienen.
Für die nach § 28 LNatSchG geschützten Biotoptypen und in manchen Naturschutzgebieten sind die Zielvorstellungen so klar mit dem Schutzgrund bzw. den rechtlichen Bestimmungen vorgegeben, dass sich eine Zielkonzeption und damit ein Pflege- und Entwicklungsplan erübrigen. Hier werden die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Biotopbetreuung vorgeschlagen. In den meisten Fällen jedoch sind die Schutzgegenstände eines Gebietes oder ihre Vorkommen im Gebiet noch nicht im Detail bekannt oder es bestehen Zielkonflikte zwischen ihnen. In diesen Fällen ist es Aufgabe der PEP, die genauen Vorkommen der Schutzgüter zu ermitteln, ihnen Zielräume im beplanten Gebiet zuzuweisen und auf die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Entwicklung hinzuweisen.
Bei der Maßnahmenplanung werden neben den fachlichen Anforderungen auch die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort berücksichtigt. Hierzu werden die Biotopbetreuung und die zuständigen Fachbehörden gehört und, soweit möglich, auch die Eigentümer und Nutzer. Beim Vorschlag der Maßnahmen steht die nachhaltige Wirkung im Vordergrund. Daher zählt zu den umsetzungsrelevanten Gesichtspunkten im besonderen Maße die Anwendung der flankierenden Maßnahmen der EU-Agrarreform (FUL). Möglichkeiten zur kostengünstigen Maßnahmenumsetzung werden im Vorfeld ermittelt, wobei eine biotopgerechte Nutzung oder die Einbindung in örtliche Initiativen angestrebt wird.


