Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundes
In Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben werden die bisherigen Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen angepasst. Zusätzlich werden neuartige Methoden entwickelt und auf ihre Eignung hin erprobt. Die Ausgangsbedingungen der Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben sind repräsentativ und ihre Ergebnisse übertragbar auf vergleichbare Fälle in anderen Regionen.Herausforderungen begegnen
Insbesondere der rasch ablaufende Landschaftswandel stellt immer wieder neue Herausforderungen an den Naturschutz. So führt der Rückzug der landwirtschaftlichen Nutzung von ertragsarmen Standorten häufig zu erheblichen Problemen für die Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Lebensgemeinschaften, die von einer entsprechenden Nutzung abhängen. Zusammen mit den Landnutzern, den kommunalen Akteuren und der Bevölkerung werden langfristig tragfähige Instrumente entwickelt, die es dem Naturschutz ermöglichen, die Veränderungsprozesse in der Landschaft unter Gesichtspunkten des Naturschutzes mitzugestalten. Wir begleiten diese Vorhaben. Gefördert werden die Projekte durch das Bundesumweltministerium über das Bundesamt für Naturschutz und in Rheinland-Pfalz mit Unterstützung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.
Ein Beispiel in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz fand von 2001 bis 2005 das "E+E-Vorhaben Mittelrhein - Nachhaltige Entwicklung xerothermer Hanglagen" statt. Träger dieses Vorhabens war die
Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie e.V. (GNOR). Hierbei standen Methoden und Verfahren im Mittelpunkt, mit denen die offenen Hangbereiche des Mittelrheintales mit den charakteristischen Terrassen und den wärmeliebenden Tier- und Pflanzenarten dauerhaft und kostengünstig gesichert werden können. Das E+E-Vorhaben leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Mittelrheintales als UNESCO-Weltkulturerbe.
Kontrollierter Einsatz von Feuer, der Einsatz von Panzerketten, die halbwilde Beweidung, Hütehaltung von Schafen und Ziegen und die Re-Etablierung und Unterstützung traditionellen Wein- und Obstbaus wurden auf ihre Eignung hin überprüft. Die Maßnahmen werden in die Naturschutzpraxis übertragen. Dabei wird die örtliche Bevölkerung einbezogen und darauf geachtet, dass Naturschutzziele in die regionalen und lokalen Nutzungssysteme integriert werden.
Die Rahmenbedingungen des Vorhabens wurden durch eine umfangreiche Voruntersuchung vorab geklärt und praktische Maßnahmen im Rahmen des laufenden Hauptvorhabens erprobt. Eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens wird die Erkenntnisse gründlich analysieren und Schlüsse bezüglich der Übertragbarkeit ziehen.
Mehr zum Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Mittelrhein, zu den Inhalten, den Beteiligten und den Ergebnissen finden Sie unter
www.ee-mittelrhein.de.
Mehr Informationen zu den Förderbedingungen und den Inhalten des Förderprogramms bietet das Bundesamt für Naturschutz.
Ihr Ansprechpartner: Ulrich Jäger


