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Artenhilfsprogramm "Gefährdete Bodenbrüter"

Maßnahmen zur Rettung der vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdeten Brutvögel

Wachtelkönig (Crex crex) mit KükenAusgangssituation

Diejenigen Vogelarten, die in der offenen Kulturlandschaft am Boden nisten, mit geringen Bestandszahlen brüten und/oder sehr spezielle Ansprüche an den Lebensraum stellen, zählen in der Regel zu den "vom Aussterben bedrohten" oder "stark gefährdeten" Brutvögeln. Sie sind dadurch bedroht, dass ihre Lebensräume verloren gehen (z.B. durch Entwässerung und Wiesenumbruch), die Lebensraumstruktur verändert wird (Verschwinden von Kleinstrukturen zugunsten von wirtschaftlich rentableren Großflächen; Veränderung der Vegetationsdichte und -höhe, z.B. durch Düngung) oder aufgrund der Änderung der Nutzungsform (maschinelle Bearbeitung, Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln, intensive, jahreszeitlich oft frühe Nutzung). Die oben genannten Faktoren treten oft in Kombination auf oder bedingen sich gegenseitig, bzw. verstärken ihre negativen Einflüsse auf die Tierwelt.

Zweck des Artenhilfsprogramms

Rohrweihe (Circus aeruginosus) im RöhrichtAus den oben genannten Gründen sind die bodenbrütenden Vogelarten, die extensiv genutztes Feuchtgrünland bzw. Ackerland nutzen, in den letzten Jahrzehnten stark in ihrem Bestand zurückgegangen. Durch Unterschutzstellung ihrer Lebensräume sind unter bundesweiten Gesichtspunkten nur geringe Teile der jeweiligen Brutareale zu sichern. Effektive Ansatzpunkte bilden u.a. die Biotopsicherungsprogramme und, zur Zeit bislang nur punktuell, die Ökologische Ackerflächenstillegung sowie die Flächensicherung durch Pacht und Kauf. Das vorliegende Artenhilfsprogramm soll ergänzend zu den o.g. Programmen die Möglichkeit eines gezielten und kurzfristig wirksamen Zugriffs einräumen, um besonders gefährdete Bodenbrüter in ihrem aktuellen Bestand zu sichern.

Zielgruppen / Zielflächen

Durch das skizzierte Artenhilfsprogramm sollen die besonders gefährdeten Vogelarten geschützt werden, die in Rheinland-Pfalz in nur sehr geringen Beständen nisten, bzw. solche Arten, die ausgestorben waren und denen beim Wiederauftreten ein besonderer Schutz zuteil werden muss (z.B. Ortolan). Als potentielle Zielgruppe bieten sich auch seltene Brutvögel an, die bislang noch nicht nachweislich in Rheinland-Pfalz gebrütet haben, deren Auftreten jedoch möglich ist (z.B. Triel). Die aktuell brütenden Arten sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Zielflächen sind generell alle landwirtschaftlich genutzten Flächen, bei denen Mahd, Ernte oder sonstige Behandlung zur Gefährdung der Bruten der festgestellten Arten führen.

Tabelle: Seltene und besonders gefährdete Bodenbrüter in Rheinland-Pfalz

Art Bestand in Rheinland-Pfalz pro Jahr (1990-2000) Vorkommen Bruthabitat Gefährdung
Rohrweihe ca. 40 Paare

vor allem am Oberrhein, sporadisch und einzeln auch im Mittelrheinischen Becken, Westerwald und im Nordpfälzer Bergland

bevorzugt ausgedehnte Röhrichtbestände, einzeln auch in Getreidefeldern (besonders Winterroggen) Trockenlegung von Feuchtflächen, Störungen und jahreszeitlich frühe Nutzung im Falle von Getreidebruten
Kornweihe 1 - 2 Paare selten, aber nahezu regelmäßig in der Nordpfalz, Brut auch in der Oberrheinischen Tiefebene vor allem Getreidefelder, seltener Brachwiesen und Schilfwiesen jahreszeitlich frühe Nutzung (Mahd, Getreideernte)
Wiesenweihe unter 10 Paare vereinzelt und selten im Raume Trier und am Rand des Limburger Beckens; sporadisch  im Nordpfälzer Bergland und alljährlich am Oberrhein vor allem Getreidefelder, seltener Wiesen und Brachen jahreszeitlich frühe Nutzung (Mahd, Getreideernte)
Wachtelkönig 20 - 40 Paare Brutzeitbeobachtungen vereinzelt in allen Landesteilen; nur am Oberrhein und im Hohen Westerwald jahrweise mehrere Reviere; sehr selten Feuchtgrünland und Wiesenbrachen Nutzungsintensivierung (Düngung, frühe Mahd, Überweidung), Wiesenumbruch und Trockenlegung
Bekassine unter 25 Paare Stark abnehmende Bestände in allen Landesteilen; aktueller Verbreitungsschwerpunkt: Westerwald Verlandungszonen von Stillgewässern und extensiv genutzte Viehweiden Sukzession oder Nutzungsintensivierung
Krickente unter 10 Paare einzeln und sehr selten in den nördlichen Landesteilen;  schwankende Bestandszahlen am Oberrhein pflanzenreiche Seen, Teiche, Tümpel und Gräben; mitunter auf überschwemmten Wiesen Trockenlegung durch Grabenvertiefung und Dränung oder Abpumpen von Oberflächenwasser (z.B. nach Überflutung)
Knäkente unter 10 Paare bislang nur einmal am Ulmener Weiher (Eifel) und mit schwankenden Bestandszahlen am Oberrhein pflanzenreiche Seen, Teiche, Tümpel und Gräben; mitunter auf überschwemmten Wiesen Trockenlegung durch Grabenvertiefung und Dränung oder Abpumpen von Oberflächenwasser (z.B. nach Überflutung)
Löffelente 1 -2 Paare selten und unregelmäßig am Oberrhein pflanzenreiche Seen, Teiche, Tümpel und Gräben; mitunter auf überschwemmten Wiesen Trockenlegung durch Grabenvertiefung und Dränung oder Abpumpen von Oberflächenwasser (z.B. nach Überflutung)


Im Rahmen dieses Artenhilfsprogrammes wurden im Sommer 2007 die Bestände der  drei Weihenarten im südlichen Rheinland-Pfalz erfasst.

Ablauf des Artenhilfsprogramms

Wenn das Brutvorkommen insbesondere einer der in der Tabelle erwähnten Arten festgestellt wird, können sich Interessierte an die zuständige Fachinstitution wenden, die dem Flächennutzer einen vertraglich formulierten Erschwernisausgleich für den zu erwartenden Ertragsausfall durch artenschutzgerechte Nutzung (z.B. jahreszeitlich späte Mahd/Ernte) anbietet.

Vorschläge zur freiwilligen vertraglichen Sicherung von landwirtschaftlichen Nutzflächen können von allen interessierten Personen (z.B. Landwirte, Jäger, Mitarbeiter von Naturschutzverbänden, Beiräte für Naturschutz u.a.) unterbreitet werden, wenn das dortige Brutvorkommen einer dieser Arten nachgewiesen ist. Die Mitteilung sollte möglichst genaue Angaben enthalten (z.B. Telefonnummer und Anschrift des Melders, Adresse des Eigentümers bzw. Pächters der Fläche, Lage der Fläche mit Kartenkopie oder Skizze).

Die Mitteilungen sind zu richten an:

  • Männliche Kornweihe (Circus cyaneus)Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz;
    z. Hd. Herrn Ludwig Simon
  • die zuständige Naturschutzbehörde
    (Kreisverwaltung oder SGD)
  • die Biotopbetreuung

Von dort aus wird die Flächensicherung nach vereinbarter Flächenbegutachtung mit dem Melder und/oder dem Nutzer durch vertragliche Übereinkunft betrieben. Die Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.


Erschwernisausgleichszahlung

Die Höhe des zu zahlenden Erschwernisausgleichs richtet sich nach dem Umfang des aktuellen Ertragsausfalls und nach dem zu erwartenden Mehraufwand. Die Summe wird ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Landwirtschaftlichen Beratungsstelle festgelegt. Die Vertragslaufzeit ist beschränkt auf die Fortpflanzungszeit der jeweils brütenden Vogelart. Sie dauert maximal sechs Monate und beschränkt sich auf eine Vegetationsperiode. Begründete Vertragsverlängerungen in späteren Jahren sind neu zu beantragen, da die Brutplätze der oben angegebenen Vogelarten nur zufällig mehrmals einige Jahre in Folge die gleiche Parzelle betreffen.

Ihr Ansprechpartner: Ludwig Simon

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