Artenhilfsprogramme
Konzepte und Rahmenbedingungen für flexible Lösungen zum InteressenausgleichWenn die Ansprüche besonders gefährdeter Arten mit der Bodennutzung - z.B. Land- oder Forstwirtschaft - kollidieren, sind flexible Lösungen zum Interessenausgleich gefragt. Hierfür bieten unsere Artenhilfsprogramme (AHP) die inhaltliche Konzeption und schaffen die Rahmenbedingungen zur Umsetzung. In Einzelverträgen zwischen den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) und den Flächenbewirtschaftern werden Nutzungsauflagen formuliert und dafür Entschädigungszahlungen vereinbart.
Artenhilfsprogramm "Gefährdete Bodenbrüter"
Im Rahmen des Artenhilfsprogramms "Gefährdete Bodenbrüter" werden Landwirte entschädigt, wenn sie zum Schutz der Weihen oder anderer gefährdeter Arten Mahd oder Getreideernte hinauszögern. Je nach Witterungsverlauf und Lage der Getreideernte könnte es sonst zu Brutverlusten bei Korn- und Wiesenweihe kommen, wenn die Jungen zum Erntezeitpunkt noch flugunfähig sind.
Artenhilfsprogramm "Feldhamster"
Feldhamster sind auf ein im Jahresverlauf möglichst kontinuierliches Deckungs- und Nahrungsangebot angewiesen. Ein Nebeneinander von Getreide-, Luzerne- und Zuckerrübenfeldern sowie das Belassen von Getreidestoppeln begünstigt den Hamster. Deshalb ist es erforderlich, Hamsterbaue zu ermitteln und eventuell die Bewirtschaftung anzupassen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Feldhamster und zum Feldhamsterschutz:
Feldhamster in Rheinland-Pfalz
Bewirtschaftungsvereinbarung für Stillegungsflächen
Bewirtschaftungsvereinbarung für Nutzflächen
Infoblatt des Landespflegeverbands Rheinhessen für Feldhamsterhöfe
Memorandum
Weiteres Thema: Artenhilfsprogramm "Gefährdete Bodenbrüter"
Ihr Ansprechpartner: Ludwig Simon


