Messberichte der Fluglärmmessstationen
Die jeweiligen Monatsberichte enthalten die reinen Messwerte. Das Dokument "Begriffserläuterungen" gilt für sämtliche Messmonate. Hier wird einen Überblick über die verwendete Technik gegeben. Daneben werden die notwendigen Fachbegriffe sowie das Messverfahren ausführlich erläutert.Beim Analysieren der Ergebnisse muss beachtet werden, dass alle Pegelangaben Leq in dB einer logarithmischen Skala entstammen. Nähere Informationen finden Sie in den Ausführungen und Erläuterungen zu den Begriffen „Äquivalenter Dauerschallpegel (Leq)“ und „Dezibel – dB(A)“ unter A.7
"Begriffserläuterungen zu den Messberichten". Die Addition zweier gleichlauter Quellen erhöht den Gesamtpegel also aufgrund des logarithmischen Zusammenhanges lediglich um 3 dB. Dies ist dringend zu beachten, wenn beispielsweise die Pegelwerte unter der Überschrift „Gesamtlärm“ mit denen unter „Fluglärm“ in der Tabelle 1 (Messstellenstatistik) des Messberichtes verglichen werden.
Diese mathematische Gesetzmäßigkeit ist auch der Hintergrund dafür, dass die gelb markierten Tagesstunden in Tabelle 4 (Stundenübersicht Gesamtgeräusch Leq), die mit „hauptsächlich von Fluglärm verursacht“ erläutert werden, danach bestimmt wurden, dass in ihnen der Fluglärmmittelungspegel maximal 3 dB(A) unter dem des Gesamtgeräusches lag (siehe auch unter A.6 Hinweise und Erläuterungen zu dem Bericht, Absatz Gesamtgeräusch Leq). Bei einem Abstand von genau 3 dB(A) zwischen Gesamtgeräusch- und Fluglärmpegel in einer Tagesstunde wären also die Fluglärmeinwirkungen und die sonstigen Lärmeinwirkungen exakt gleich.
Begriffserläuterungen zu den Messberichten: Mainz-Weisenau und Nackenheim
Messbericht Juni 2012: Nackenheim
Messbericht Mai 2012: Nackenheim
Messbericht April 2012: Nackenheim
Messbericht März 2012: Mainz-Weisenau
Messbericht März 2012: Nackenheim
Messbericht Februar 2012: Mainz-Weisenau
Messbericht Februar 2012: Nackenheim
Messbericht Januar 2012: Mainz-Weisenau


