Lärm
Die Belästigung der Bevölkerung durch Lärm im dicht besiedelten, verkehrsreichen und hochindustrialisierten Deutschland ist fast allgegenwärtig und stellt für die Menschen eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen dar.
Die Lärmmessung, ein gebräuchlicher Ausdruck, ist physikalisch nicht möglich, da Lärm ein subjektiver Begriff ist. Was wir bei Emissions- und Immissionsmessungen sowohl im Arbeitsschutz als auch im Nachbarschaftsschutz messen können, sind Schallpegel.
Lärm hat unzählige Quellen.
Das Landesamt führt Lärm-Immissions- und Emissionsmessungen sowie Begutachtungen im Arbeits- und Nachbarschaftsschutz
im Rahmen von Genehmigungsverfahren
- bei Planungsfragen
- bei Beschwerdefällen
- bei Rechtsstreitigkeiten
aus.
Daneben erstellt die Behörde Prognosen über die Entwicklung von Emissionen und Immissionen im Lärmbereich



