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Lärm


Messwagen des Landesamtes

Die Belästigung der Bevölkerung durch Lärm im dicht besiedelten, verkehrsreichen und hochindustrialisierten Deutschland ist fast allgegenwärtig und stellt für die Menschen eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen dar.

Die "Lärmmessung", ein gebräuchlicher Ausdruck, ist physikalisch nicht möglich, da "Lärm" ein subjektiver Begriff ist. Was wir bei Emissions- und Immissionsmessungen sowohl im Arbeitsschutz als auch im Nachbarschaftsschutz messen können, sind Schallpegel.

Das Landesamt führt Lärmimmissionsmessungen sowie Begutachtungen im Arbeits- und Nachbarschaftsschutz im Rahmen von Genehmigungsverfahren

  • bei Planungsfragen
  • bei Beschwerdefällen
  • bei Rechtsstreitigkeiten

aus.

Zudem ist das Landesamt Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Rheinland-Pfalz und führt Nachhall- und Erschütterungsmessungen durch.