Gute Laborpraxis
Nach
OECD-Definition ist Gute Laborpraxis (GLP) ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und Rahmenbedingungen befasst unter denen nichtklinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen.
In deutschem Recht ist GLP im Chemikaliengesetz geregelt.
Für den Vollzug der Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis bei Prüfeinrichtungen und Prüfstandorten in Rheinland-Pfalz ist vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten eine interdisziplinär zusammengesetzte Kommission eingesetzt. Die Koordination der Tätigkeit dieser Kommission erfolgt zur Zeit durch einen GLP-Inspektor aus dem LUWG.
GLP-Bescheinigungen über die Einhaltung der Guten Laborpraxis (§ 19b Chemikaliengesetz) werden nach Inspektion der Prüfeinrichtungen/Prüfstandorte durch Mitglieder der Kommission (GLP-Inspektoren) mit positivem Ergebnis vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht erteilt.
Weitere Informationen zu GLP erhalten Sie bei der
GLP Bundesstelle.



