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Überwachung der Umweltradioaktivität

Messprogramm, das nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl aufgestellt wurde

Das  Strahlenschutzvorsorgegesetz, das nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl im Dezember 1996 in Kraft gesetzt wurde, schreibt ein Messprogramm zur Überwachung der Umweltradioaktivität vor.

Messsonde zur Messung von Umweltradioaktivität

Im Rahmen dieses Messprogramms werden auch Messungen durch Messstellen der Bundesländer durchgeführt.

Das Landesamt ist mit zwei Landesmessstellen (Abfall, Bodenoberfläche, sonstige Materialien - Wasser) neben dem  Landesuntersuchungsamt und der  Landwirtschaftlichen Untersuchtungs- und Forschungsanstalt Speyer an dem bundesweiten Messprogramm beteiligt.

Im Routinemessprogramm werden regelmäßig Messfahrten und Probenahmen durchgeführt.

Die Ergebnisse werden über die Landesdatenzentrale im  Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung an das  Bundesamt für Strahlenschutz weitergegeben.