Überwachung der Umweltradioaktivität
Messprogramm, das nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl aufgestellt wurdeDas
Strahlenschutzvorsorgegesetz, das nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl im Dezember 1996 in Kraft gesetzt wurde, schreibt ein Messprogramm zur Überwachung der Umweltradioaktivität vor.
Im Rahmen dieses Messprogramms werden auch Messungen durch Messstellen der Bundesländer durchgeführt.
Das Landesamt ist mit zwei Landesmessstellen (Abfall, Bodenoberfläche, sonstige Materialien - Wasser) neben dem
Landesuntersuchungsamt und der
Landwirtschaftlichen Untersuchtungs- und Forschungsanstalt Speyer an dem bundesweiten Messprogramm beteiligt.
Im Routinemessprogramm werden regelmäßig Messfahrten und Probenahmen durchgeführt.
Die Ergebnisse werden über die Landesdatenzentrale im
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung an das
Bundesamt für Strahlenschutz weitergegeben.


