Sachverständigenprüfungen
Das Landesamt verfügt über zugelassene Sachverständige, die Industrie und medizinische Einrichtung kontrollieren.Das Landesamt verfügt über zugelassene Sachverständige nach
Röntgenverordnung (RöV) und
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die die vielseitigen Prüfaufgaben im industriellen und medizinischen Bereich, zum Schutze des Personals, der Patienten und der Umwelt, abdecken. Sie sind seit Jahrzehnten im Bereich der Industrie, der Medizin, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand tätig und verfügen neben der erforderlichen messtechnische Ausstattung über eine langjährige Berufserfahrung in diesen Bereichen. Für komplexe Fragestellungen, die über die allgemeine Prüftätigkeit vor Ort bei einem Betreiber hinaus gehen, bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf ein hausinternes Isotopenlabor mit entsprechenden Möglichkeiten der Probenaufarbeitung und unterschiedlichsten radioaktiven Messverfahren.
Die Röntgenverordnung schreibt dem Betreiber einer Röntgenanlage nach § 4a der RöV eine Abnahme- und nach § 18 RöV eine Wiederholungsprüfung zur Kontrolle der technischen Beschaffenheit und ordnungsgemäßen Funktion der Anlage vor. Die Prüfung orientiert sich an der bundeseinheitlichen Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung und der
Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der RöV (QS-RL). Eine Prüfpflicht gilt auch für genehmigungspflichtige Störstrahler nach § 5 RöV.
Die StrlSchV regelt u.a. den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen. Ein großes Tätigkeitsfeld der Sachverständigen ergibt sich aus § 66 dieser Verordnung. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie Geräte für die Gammaradiographie müssen hiernach regelmäßig überprüft werden. Die Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe, die in unterschiedlichsten Anlagen hauptsächlich im industriellen Bereich eingesetzt werden, muss je nach Nuklid und Aktivität in durch die
Richtlinie für Dichtheitsprüfung vorgegebenen Zeiträumen kontrolliert werden. Weitere Aufgaben, speziell im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen z.B. im Isotopenlabor im Bereich der Forschung, ergeben sich aus Genehmnigungsauflagen der zuständigen Aufsichtsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd). Für diese ist der Sachverständige auch Ansprechpartner oder Gutachter in vielen Fragen des Strahlenschutzes, sowie im Genehmigungsverfahren.


