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Kontrolle von Frachtgut durch die Gewerbeaufsicht
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Nukleare Nachsorge

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist durch gesetzliche Vorgaben streng geregelt. Trotzdem kann durch unbeabsichtigte oder missbräuchliche Handhabung die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden.

Kontrolle von Fässer hinsichtlich einer radioaktiven Kontamination

Die zuständigen Stahlenschutzbehörden und - wenn ein Verdacht auf eine Straftat gegeben ist - die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden werden bei solchen Fällen (z.B. Fund radioaktiver Quellen, illegale Freisetzung radioaktiver Stoffe) zum Schutz von Menschen und Umwelt und zur Aufklärung der Fälle tätig.

In der Regel sind zum Erreichen dieser Ziele umfangreiche Messungen und Bewertungen notwendig, für die besonderer Sachverstand gefragt ist. Das Landesamt arbeitet bei Fällen der nuklearen Nachsorge eng mit der Gewerbeaufsicht (Struktur- und Genehmigungsdirektionen  Nord und  Süd) und der  Polizei, insbesondere dem  Landeskriminalamt, zusammen.

Schwach radioaktiver Sondermüll in der Landessammelstelle

Als Beispiel ist hier der "Plutoniumfall in der Südpfalz" von 2001 zu nennen.