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Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen

An den Grenzen von Rheinland-Pfalz befinden sich die Kernkraftwerke Biblis (Hessen) und Philippsburg (Baden-Württemberg) sowie in etwa 20 km Entfernung an der Landesgrenze das französische Kernkraftwerk Cattenom.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Zwischenfälle im Betrieb von kerntechnischen Anlagen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden muss.

In Rheinland-Pfalz ist die  Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier für den Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen zuständig.

Dort wird bei Störfällen ein Katastrophenschutzstab gebildet, der die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreift.

Einer großen Bedeutung für die Entscheidungen des Stabes kommt der Fachberatung Strahlenschutz zu, die vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung wahrgenommen wird.

Das Landesamt leitet in einem solchen Fall die Messzentrale, die eigene und speziell ausgebildete Messeinheiten der Feuerwehr einsetzt sowie Probennahmen und Analysen veranlasst. Die eingehenden Mess- und Analysenwerte werden nach Plausibilisierung als wichtige Entscheidungshilfen der Fachberatung zur Verfügung gestellt.

Seit 2004 werden regelmäßig Mess- und Funkübungen von Gefahrstoffzügen der Feuerwehr, die bei kerntechnischen Anlagen zum Einsatz kommen, zusammen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der  Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz durchgeführt.