Störfallverordnung
Die Störfall-Verordnung vom 26.April 2000 ist die Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, der so genannten SEVESO-II-Richtlinie, in das deutsche Recht.Die Störfall-Verordnung hat die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt zum Ziel. Bei der Umsetzung der neuen Störfall-Verordnung stehen die Pflichten des Betreibers zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen, eines Sicherheitsberichtes und der Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS) im Vordergrund. Für die Behörde ist die Pflicht zur Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen gemäß § 16 der Störfall-Verordnung eingeführt worden. Die Störfall-Verordnung schreibt eine wirksame Betriebsüberwachung vor, mit dem Ziel, das gebotene hohe Schutzniveau des Betriebsbereiches sicherzustellen.
Mit dem eingerichteten Prüf- und Überwachungssystem soll eine umfassende und systematische Prüfung der
- technischen,
- organisatorischen und
- managementspezifischen
Systeme des Betriebsbereiches erreicht werden.
Das Prüf- und Überwachungssystem berücksichtigt die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebsbereiches. Dies betrifft insbesondere den Umgang, die Intensität und die Fristen von Prüfungen.
Das Prüf- und Überwachungssystem richtet sich nach
- der Höhe der stofflichen Gefahrenpotentiale,
- dem Vorliegen des Sicherheitsberichtes und seines Prüfstatus,
- dem Anteil sicherheitsrelevanter Anlagenteile,
- der Komplexität der sicherheitstechnischen Maßnahmen,
- den Gefahren für die Umgebung,
- dem Vorhandensein eines anlagenspezifischen Prüfsystems,
- dem Vorhandensein sowie der Bewährung und des Prüfstatus eines Sicherheitsmanagementsystems oder relevanter Teile von vergleichbaren Systemen.
Ziel der Prüfung muss es sein, festzustellen, ob den Anforderungen aus den verschiedenen Rechtsgebieten wie z. B. Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Arbeitsschutz und dem geltenden Regelwerk nebst Vorgaben aus der behördlichen Genehmigung der Anlagen entsprochen und im Hinblick darauf, dass die Schutzziele gemäß Störfall-Verordnung erreicht werden. Insbesondere zählt hierzu die Überprüfung auf Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik.
Derzeit liegt der Entwurf der SEVESO-III-Richtlinie vor. Hauptgrund für die Überarbeitung der SEVESO-II-Richtlinie ist die Anpassung an die Änderungen des EU-Chemikalienrechtes. Hier ist eine Angleichung des Anhanges I an die
CLP-Verordnung erforderlich. In diesem Zusammenhang soll auch eine Ausweitung der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und eine Ausweitung der behördlichen Inspektionspflichten mit der entsprechenden Dokumentationen stattfinden.


