Meldepflichtige Ereignisse
Störfallrisiken sind mit dem Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in größeren Mengen in Industrieanlagen verbunden. In Deutschland werden dazu auf der Grundlage Europäischer Vorgaben (SEVESO II Richtlinie - 96/82/EG) Betriebsbereiche definiert, die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen.Im Rahmen der Datenbank "Störfallbetriebe" erfolgt auch die komplette Erfassung meldepflichtiger Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören die Unterlagen zur Erstmitteilung nach § 19 Abs. 1 und Anhang VI, die Prüfung und Weiterleitung meldepflichtiger Ereignisse gemäß § 19 Störfall-Verordnung an die zentrale Meldestelle beim Umweltbundesamt (ZEMA) in Berlin und die Untersuchung und Auswertung von Störfallabläufen. Kommt es dennoch zu Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes hat der Betreiber die zuständige Behörde zu informieren und die zuständige Behörde gegebenenfalls auch externe Sachverständige (§ 29 a BImSchG) an der Aufklärung zu beteiligen.
Bei der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) werden seit 1991 alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, zentral registriert. Häufige Ursachen, die zu Ereignissen führen, waren technische Fehler an Apparaten und Armaturen und menschliches Fehlverhalten. Die häufigsten Folgen sind Freisetzungen von Gefahrstoffen, gefolgt von Explosionen und Bränden. Die Meldungen werden erfasst, entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial in Störfälle oder in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt, ausgewertet und in anonymisierter Fassung in Jahresberichten veröffentlicht.
Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2010 wurden in der Datenbank der ZEMA 598 Ereignisse aus Deutschland registriert.



