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Kontrolle von Frachtgut durch die Gewerbeaufsicht
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Bekanntgabe von Sachverständigen

Zur Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen, sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen genehmigungsbedürftiger Anlagen, können gemäß § 29a BImSchG Sachverständige eingesetzt werden, deren Anerkennung vom Referat Anlagensicherheit ausgesprochen wird.

Screenshot der Startseite von ReSyMeSa

Zur Erlangung der Anerkennung muss der Antragsteller in seinen Antragsunterlagen die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und die gerätetechnische Ausstattung nachweisen. Mitarbeiter des Referates Anlagensicherheit beraten den Antragsteller, in welchem Umfang der Nachweis der Voraussetzungen zu erbringen ist und welche Unterlagen vorzulegen sind. Zusätzlich wird ein Fachgespräch mit dem Antragsteller geführt und die gerätetechnische Ausstattung vor Ort kontrolliert.

Die in den einzelnen Bundesländern bekantgegebenen Sachverständigen sind unter der Internetadresse www.luis-bb.de/resymesa abrufbar.

Im Recherche System Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) sind die in den Umweltbereichen:

  • Abfall
  • Boden/Altlasten
  • Immissionsschutz und Wasser

notifizierten Stellen und bekannt gegebenen Sachverständigen bundesweit aufgeführt.

Die Federführung der EDV Anwendung hat das Bundesland Brandenburg, die Dateneingabe und Pflege der einzelnen Datensätze erfolgt in den jeweiligen Bundesländern.

Unter dem Modul Immissionsschutz „Bekannt gegebene Sachverständige“ findet der Anwender die Sachverständigen, die im Bereich Anlagensicherheit tätig sind und gemäß § 29a BImSchG eine Bekanntgabe erhalten haben. Die Bekanntgabe erfolgt unter Zugrundelegung der Richtlinie für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 BImSchG  i. d. F. vom 30. März 2003. Als Sachverständige oder Sachverständiger wird anerkannt, wer die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt sowie über die für das Sachgebiet erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügt. Die Bekanntgabe gilt bundesweit, personengebunden, zeitlich befristet und gilt für bestimmte Anlagen nach der 4. BImSchV und für bestimmte Fachgebiete.

Für das gesamte Bundesgebiet stehen im RESYMESA Modul Immissionsschutz  „Bekannt gegebene Sachverständige“ derzeit 240 bekannt gegebene Sachverständige mit unterschiedlichen Fachgebieten und Anlagentypen zur Auswahl. In Rheinland – Pfalz verfügen 13 Sachverständige über eine Bekanntgabe.

Nach folgenden Kriterien kann recherchiert werden, wobei die Parameter mit und/oder Verknüpfungen versehen werden können:

  • nach Bundesland
  • nach dem Namen und der Adresse des Sachverständigen bzw. der Sachverständigenorganisation
  • nach den Fachgebieten
  • nach den Anlagenarten der 4. BImSchV

Das Referat Anlagensicherheit ist gerne bereit bei bestehenden Fragestellungen Unterstützung anzubieten, um auf diese Weise den geeignetsten Sachverständigen zu ermitteln.