Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Suche
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Wir über uns
  • Aufgaben
    • Gewerbeaufsicht
      • Emissionshandel, Luftreinhaltung
      • Anlagensicherheit
        • Störfallverordnung
        • Anlagenkataster
        • Bekanntgabe von Sachverständigen
        • Meldepflichtige Ereignisse
      • Verbraucherschutz
      • Chemikaliensicherheit
      • Strahlenschutz
      • Unterstützung der Gewerbeaufsicht
      • Hier finden Sie uns...
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
    • Naturschutz
    • Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stoffstrommanagement
    • Messinstitut, Zentrallabor
    • Wasserwirtschaft
    • Zentrale Expertengruppe Umweltschutz (ZEUS)
    • Stabstelle Planung und Information
  • Projekte
  • Aktuell
  • Service
  • Links
  • Was ist neu
  • Sitemap
  • Kontakt
  • Impressum
  • Login
Kontrolle von Frachtgut durch die Gewerbeaufsicht
Startseite  >  Aufgaben  >  Gewerbeaufsicht  >  Anlagensicherheit  >  Anlagenkataster

Anlagenkataster

Zur Übersicht der Gesamtzahl der Betriebe die der Störfall-Verordnung unterliegen und zur Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der Europäische Union ist es notwenig diese Daten in einer Datenbank vorzuhalten. Zu diesem Zweck hat das Land Rheinland-Pfalz eine eigene Datenbank entwickelt. In der Anwendung "Störfallbetriebe" können die Daten von Anlagen und Betriebsbereichen, die der aktuellen Störfall-Verordnung unterliegen erfasst werden.

Screenshot aus der StörfalldatenbankMit der Entwicklung der Datenbank wurde erstmals im Landesamt eine Anwendung programmiert, deren Funktionalität Web-basiert ist.

Für die regelmäßige EU-Berichtserstattung sind in der Datenbank folgende Datensätze enthalten:

  • Betriebe, die von Art. 6 und Art. 9 der SEVESO-II Richtlinie (§§ 7 / 9 der Störfall-Verordnung) erfasst werden,
  • Betriebe, die gemäß Art. 9 der SEVESO-II Richtlinie (§ 9 der Störfall-Verordnung) Sicherheitsberichte eingereicht haben,
  • Betriebe, deren Sicherheitsberichte von den zuständigen Behörden geprüft wurden,
  • interne und externe Notfallpläne,
  • Dominoeffekte,
  • Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 13 der Seveso II bzw. § 11 der Störfall-Verordnung,
  • Verbote der Weiterführung,
  • Inspektionen der Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten und den Grundpflichten.

Die fortschreitende Entwicklung im Bereich der Schnelligkeit, sowie der Bedienerfreundlichkeit moderner Rechenprogramme zeigt, dass die Anwendung „Störfallbetriebe“ für den heutigen Betrieb nicht mehr zeitgemäß ist. Derzeit laufen die Arbeiten an einer grundsätzlichen strukturellen Änderung der Datenerfassung innerhalb des Landesamtes, sowie den Regionalstellen. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung in absehbarer Zeit durch eine leistungsfähigere und an den Bedürfnissen von Verordnung und Nutzern orientiertes Programm ersetzt werden soll.