Genehmigungsverfahren
Bedingungen, die für eine Genehmigung von wasserwirtschaftlichen Anträgen, vorliegen müssenSchon bei der Planung von Anlagen, in denen mit Stoffen umgegangen wird, die Grundwasser und Oberflächenwasser schädigen können, muss darauf geachtet werden, dass
- der vorgesehene Standort für die angestrebte Nutzung hydrogeologisch geeignet ist
- keine wasserwirtschaftlichen Nutzungen beeinträchtigt werden
- die Basisdichtung dem Stand der Technik entspricht und alle notwendigen Maßnahmen vorgesehen werden, die eine Grundwassergefährdung ausschließen
- das Sickerwasserfassungssystem geeignet und ausreichend dimensioniert ist um das Sickerwasser aufzunehmen und einer Reinigungsanlage zuzuführen
- die Sickerwasserreinigungsanlage geeignet ist, das zu erwartende Sickerwasser so abzureinigen, dass eine Indirekteinleitung über eine kommunale Kläranlage oder eine Direkteinleitung in ein geeignetes Fließgewässer möglich ist
- die Fassung und Ableitung von Oberflächenwasser so geplant wird, dass Erosionsschäden vermieden werden, dass die Ableitungsanlagen ausreichend dimensioniert sind, um auch große Niederschlagsmengen fassen zu können
- ausreichend Rückhaltevolumen geschaffen wird, um Abflussverschärfungen zu vermeiden
- ein Überwachungssystem entsteht, das die Überwachung möglicher Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt sicherstellt.

