Erfassung
Die landesweite Erfassung von Verdachtsflächen mit schädlichen Bodenveränderungen ist derzeit landesrechtlich nicht geregelt.
Eine Regelung ist im Entwurf des Landesbodenschutzgesetzes enthalten.
Eine Regelung ist im Entwurf des Landesbodenschutzgesetzes enthalten.

