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Vorsorgender Bodenschutz


Das kostbare Schutzgut Boden gehört aufgrund seiner vielfältigen natürlichen und nutzungsbezogenen Funktionen zu den natürlichen und unverzichtbaren Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Jedoch kann der Boden, der in langen geologischen Zeiträumen entstanden ist, in nur wenigen Augenblicken durch Schadstoffeinträge, Versiegelung, Verdichtung, Bodenabbau und Erosion verunreinigt, zerstört und abgetragen werden.

Als grundlegendes Ziel des Bodenschutzes ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) daher festgelegt, die vielfältigen Funktionen des Bodens nachhaltig zu schützen, indem der Boden in seiner Leistungsfähigkeit und als Fläche für Nutzungen aller Art nachhaltig zu erhalten oder wiederherzustellen ist.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).