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Startseite  >  Aufgaben  >  Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stoffstrommanagement  >  Sonderabfallwirtschaft  >  Entsorgungstechniken/ Entsorgungsanlagen

Entsorgungstechniken / -anlagen


Rheinland-Pfalz verfügt neben zahlreichen Zwischenlagern über ein Netz von Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle. Dieses umfasst z.B. chemisch-physikalische Behandlung, biologische Bodenbehandlung, Demontage von E-Schrott und Kühlgeräten. Daneben bestehen Spezialanlagen für bestimmte Abfallarten wie z.B. Bleiakkumulatoren, Transformatoren, Lösemittel oder Fotochemikalien. Ein  Anlagenverzeichnis findet sich auf der Homepage der  Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM).

Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle benötigen i.d.R. eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese wird in Rheinland-Pfalz von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen ( SGD Nord,  SGD Süd) erteilt. Im Genehmigungsverfahren geben wir unsere Stellungnahme ab, wobei der Stand der Technik anhand der geltenden rechtlichen Vorgaben konkretisiert wird.

Für Problemabfälle aus Haushaltungen und Sonderabfall-Kleinmengen aus Gewerbebetrieben bieten die  Kreis- und Stadtverwaltungen des Landes Annahmemöglichkeiten über stationäre oder mobile Sammeleinrichtungen.