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Sonderabfallwirtschaft


Bild eines Labors

Sonderabfälle bedürfen bei ihrer Handhabung und Entsorgung besonderer Sorgfalt und unterliegen zahlreichen gesetzlichen Regelungen. So müssen z.B. Abfallerzeuger die komplexen Verpflichtungen nach der Nachweisverordnung und die landesrechtliche Andienungspflicht an die  SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, u.a. zuständig für Erzeugernummern, Entsorgungsnachweise, Notifizierungen) berücksichtigen. Für den Transport von Sonderabfällen ist eine eigene Genehmigung erforderlich, in einigen Fällen ist zusätzlich das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht zu beachten. An die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, in denen Sonderabfälle entsorgt werden können, werden besondere Anforderungen gestellt. Sie unterliegen zudem einer besonderen Überwachung. Bei unklaren Entsorgungsvorgängen ohne die erforderlichen Zulassungen bei Transport oder Betrieb von Anlagen wird auch das Strafrecht berührt.

Wir beraten die Behörden des Landes und die SAM zu sonderabfallspezifischen Fragestellungen. Dies beginnt mit der Einstufung eines Abfalls, umfasst aber auch die Prüfung auf Vermeidung und Verwertung sowie die Bewertung vorgesehener Entsorgungswege. In Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen wird die Einhaltung des Standes der Technik auch unter Berücksichtigung der entsprechenden BVT-Merkblätter beurteilt.