Abfallbilanz
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) - in Rheinland-Pfalz sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte - haben gemäß den Vorgaben des Landesabfallwirtschaftsgesetzes bis zum 31.3. eines Jahres ihre jeweiligen Abfallwirtschaftsdaten des Vorjahres mit Hilfe des EDV-Programms ABIS dem LUWG zu übersenden.Auf Basis dieser Daten wird jährlich die Siedlungsabfallbilanz des Landes Rheinland-Pfalz erstellt. Auf der
Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung sind die Abfallbilanzen der letzten Jahre eingestellt.

