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Bewertung


Aufgabe der fachlichen Beurteilung ist eine Abschätzung der im Einzelfall eingetretener Einwirkungen auf Schutzgüter. Reichen die vorliegenden Daten, Tatsachen und Erkenntnisse für eine abschließende Beurteilung nicht aus, ist eine weitere Untersuchung (Detailuntersuchung) bzw. eine weitere Beobachtung erforderlich.

Die Ergebnisse der Untersuchungen (orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung etc.) und deren Interpretation führen bei jeder Untersuchungsstufe zu einer umfassenden Sachverhaltsbeschreibung und zu einer Gefährdungsabschätzung, die die Entscheidungsgrundlage für eine abschließende rechtliche Bewertung und Ableitung des weiteren Handlungsbedarfs durch die zuständige Behörde bildet.