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Zertifizierungsverfahren

Erlangung des Zertifikats „Entsorgungsfachbetrieb“ durch Abschluss eines Überwachungsvertrages oder durch Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft

Altholzhaufen

Zur Erlangung des Zertifikats „Entsorgungsfachbetrieb“ schließt das Entsorgungsunternehmen entweder einen privatwirtschaftlichen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation ab oder wird Mitglied einer Entsorgergemeinschaft. Die jährliche Überprüfung des Betriebes hinsichtlich der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Zertifikatserteilung liegt in der Verantwortung der o.g. Organisationen bzw. der von ihr eingesetzten Sachverständigen.

Der Überwachungsvertrag bedarf der Zustimmung bzw. die Entsorgergemeinschaft der Anerkennung durch die zuständige Behörde. Wenn sich der Sitz der Zertifizierungsorganisation in Rheinland-Pfalz befindet, ist das LUWG zuständig. Wird ein Betrieb aus Rheinland-Pfalz von einer Organisation aus einem anderen Bundesland zertifiziert, werden wir im sogenannten Benehmensverfahren beteiligt. In beiden Fällen erhalten die für den Betrieb zuständigen Überwachungs- und Genehmigungsbehörden Gelegenheit, Bedenken gegen die Zertifizierung zu äußern oder Hinweise für die Überwachung durch den Sachverständigen zu benennen (siehe  Verfahrensablauf der Zertifizierung).

Bei der Zertifizierung neuer Mitgliedsbetriebe von Entsorgergemeinschaften und bei einer wesentlichen Änderung bestehender Zertifikate (z.B. zusätzliche Tätigkeiten) muss die Zertifizierungsorganisation die zuständige Behörde erneut beteiligen.

Weitere Informationen, u.a. zum Verfahrensablauf, zu den Anforderungen an Zertifizierungsorganisationen und Sachverständige sowie über die vorzulegenden Unterlagen enthalten die Vollzugshilfen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Diese finden Sie auf der Seite „Rechtliche Grundlagen, Vollzugshilfen“.